Selbstverteidigung und Recht

Selbstverteidigung

Neben dem Bereich der Techniken (Hier im Verein insbesondere DJU-SSU, aber auch Kempo und Judo) in der Selbstverteidigung (SV) gibt es je nach Ansicht noch weitere wesentliche Bereiche, die die Sicherheit im täglichen Leben erhöhen können. Betrachtet man, unter Anderem, die Ansichten von Rory Miller, so kommt man zu dem Schluss, dass noch einige Elemente dazukommen. Hier kann man eine Einteilung in sieben Oberbegriffe durchführen. Dazu gehören Recht und Ethik, Gewaltdynamik, Vermeidung, Verhindern des „Einfriereffektes“, Gegenangriff, Kampf und Nachbereitung der Folgen.

Sollte bei Ihnen Interesse zu diesem Bereich bestehen, bieten wir auf Nachfrage Schulungen an, die einen Einblick in die o.g. Materie gewähren. Gerne kommen wir zu Ihnen in Ihren Betrieb, Verein oder sonstige Gruppen um etwas Klarheit im Bereich der SV zu schaffen, und um das ein oder andere zur Erhöhung des persönlichen Sicherheitsgefühls an die Hand zu geben. (Die Schulungen werden von unserem Gewaltpräventionstrainer durchgeführt)

 

Recht

In Deutschland sollte man im Bereich der SV nicht nur den § 32 StGB betrachten. Auch wenn einige Mitstreiter im Bereich SV gerne nur diesen nennen und auf ihren Internetseiten zitieren, wollen wir hier auf die Komplexität bei möglichen Gerichtsverfahren  hinweisen. Auf eine Zitation von Gesetztestexten werden wir hier verzichten.  Wer sich näher mit dem Thema beschäftigen möchte, sollte die §§32 bis 35 StGB und §§226,227 und 904 BGB näher anschauen.  Einige interessante Urteile des BGH sind online zu finden. Z.B.

BGH, Urt. v. 13.9.2017 − 2 StR 188/17 (LG Erfurt), BGH, Beschl. v. 7.6.20174 StR 197/17 (LG Magdeburg) oder  BGH, Beschl. v. 13.4.20174 StR 35/17 (LG Essen)