Selbstverteidigung
Neben dem Bereich der Techniken (hier im Verein insbesondere DJU-SSU, aber auch Kempo) in der Selbstverteidigung (SV), gibt es je nach Ansicht noch weitere wesentliche Bereiche, die die Sicherheit im täglichen Leben erhöhen können. Betrachtet man, unter anderem, die Ansichten von Rory Miller, so kommt man zu dem Schluss, dass noch einige Elemente dazukommen. Hier kann man eine Einteilung in sieben Oberbegriffe durchführen. Dazu gehören Recht und Ethik, Gewaltdynamik, Vermeidung, Verhindern des „Einfriereffektes“, Gegenangriff, Kampf und Nachbereitung der Folgen.
Recht
In Deutschland sollte man im Bereich der SV nicht nur den § 32 StGB betrachten. Auch wenn einige Mitstreiter im Bereich SV gerne nur diesen nennen und auf ihren Internetseiten zitieren, wollen wir hier auf die Komplexität bei möglichen Gerichtsverfahren hinweisen. Auf eine Zitation von Gesetztestexten werden wir hier verzichten. Wer sich näher mit dem Thema beschäftigen möchte, sollte die §§32 bis 35 StGB und §§226,227 und 904 BGB näher anschauen. Einige interessante Urteile des BGH sind online zu finden. Z.B.
BGH, Urt. v. 13.9.2017 − 2 StR 188/17 (LG Erfurt), BGH, Beschl. v. 7.6.2017 – 4 StR 197/17 (LG Magdeburg) oder BGH, Beschl. v. 13.4.2017 – 4 StR 35/17 (LG Essen)